Markus Korporal<p>Wer schon einmal am Wochenende mit betrunkenen Fußballfans Zug gefahren ist, den wird die Entscheidung vielleicht freuen, die das Bundesverfassungsgericht gestern gefällt hat:</p><p>Bremen darf von der Deutschen Fußball Liga eine Gebühr für den polizeilichen Mehraufwand bei sogenannten Hochrisikospielen verlangen.</p><p><a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-002.html" rel="nofollow noopener noreferrer" target="_blank">Link zur PM</a></p><p>Wenn ich mich nicht gerade für einen Workshop der <span class="h-card" translate="no"><a href="https://fedifreu.de/@Datenpunks" class="u-url mention" rel="nofollow noopener noreferrer" target="_blank">@<span>Datenpunks</span></a></span> mit Fankultur und Polizeigewalt beschäftigen würde, wäre die Sache für mich vermutlich auch eindeutig:</p><p><em>Wieso sollte die Allgemeinheit die Kosten für den destruktiven Spaß einiger Fußballfans zahlen, während die DFL 5 Milliarden Euro Umsatz im letzten Jahr eingefahren hat?</em></p><p><em>Werden hier wieder einmal Kosten verstaatlicht, während Gewinne an Privatunternehmen abfließen?</em></p><p>Ja, aber Nein, aber Ja...es ist kompliziert und ich mache mir Sorgen.</p><p>Die genaue Formulierung in <a href="https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gebuehren-und-beitragsgesetz-bremgebbeitrg-vom-16-juli-1979-191874?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d#jlr-GebBeitrGBRV15P4" rel="nofollow noopener noreferrer" target="_blank">§4 Absatz 4 des Bremisches Gebühren- und Beitragsgesetzes</a> gilt für Veranstaltungen, die gewinnorientiert, mit mehr als 5000 Teilnehmenden stattfinden und von denen <em>"wegen erfahrungsgemäß zu erwartender Gewalthandlungen vor, während oder nach der Veranstaltung am Veranstaltungsort, an den Zugangs- oder Abgangswegen oder sonst im räumlichen Umfeld der Einsatz von zusätzlichen Polizeikräften vorhersehbar erforderlich wird."</em></p><p>Die Polizei bestimmt also, von welchen Veranstaltungen eine Gefahr ausgeht, und mit wieviel Personal sie anrücken.<br>Vermutlich wird dann nur eine Klage gegen den Gebührenbescheid vor dem Verwaltungsgericht die Ordnungsbehörden dazu bringen, ihre Bewertungskriterien für Anlass und Umfang des Einsatzes offenzulegen.</p><p>Das beinhaltet also auch für Veranstalter*innen von kommerziellen Musikfestivals und anderen fußballfernen Veranstaltungen ein unkalkulierbares Risiko plötzlich von einer Rechnung der Polizei überrascht zu werden, wenn diese beschließt mal richtig aufzudrehen.<br>Verständlich, wenn Veranstalter*innen dann direkt auf die Durchführung von Veranstaltungen verzichten würden.</p><p>In einem politischen Diskurs der in Lichtgeschwindigkeit nach rechts abdriftet, sollten wir jede Regelung mit Argwohn betrachten, die einen Schritt in die falsche Richtung macht: </p><p>Die Privatisierung von Polizeikosten greift auch grundsätzlich in das Gewaltmonopol des Staates ein.<br>Wenn wir zulassen dass die Arbeit der Polizei nicht mehr ausschließich aus Steuern bezahlt wird, könnten damit in einer weiteren Ausbaustufe auch nicht-kommerzielle Veranstaltungen und Demonstrationen unter finanziellen Druck gesetzt werden.</p><p>Randalierende Fans im Zug nerven. Sie nerven aber nicht genug, um die Grundsätze eines solidarischen Zusammenlebens in Deutschland in Frage zu stellen: Und das bedeutet auch, dass wir gemeinsam das dämliche Verhalten einiger Weniger mittragen.</p><p><a href="https://fedifreu.de/tags/fu%C3%9Fball" class="mention hashtag" rel="nofollow noopener noreferrer" target="_blank">#<span>fußball</span></a> <a href="https://fedifreu.de/tags/BVerfG" class="mention hashtag" rel="nofollow noopener noreferrer" target="_blank">#<span>BVerfG</span></a> <a href="https://fedifreu.de/tags/DFL" class="mention hashtag" rel="nofollow noopener noreferrer" target="_blank">#<span>DFL</span></a></p>